Die Option für die Ersatzsteuer auf das Einkommen von natürlichen Personen mit Renteneinkünften aus
dem Ausland, die ihren Wohnsitz nach Süditalien verlegen, ist in Artikel 24-ter des Einheitstextes über die
Einkommensteuer (Testo Unico delle Imposte sui Redditi, TUIR) geregelt.
Natürliche Personen, die Renteneinkünfte von ausländischen Stellen beziehen und sich entscheiden, ihren
steuerlichen Wohnsitz nach Italien zu verlegen, können von einem vorteilhaften Steuerregime profitieren.
Das Decreto Sostegni Ter (Gesetzesdekret Nr. 4/2022) hat den Kreis der Begünstigten weiter ausgeweitet,
indem das begünstigte Steuersystem für ausländische Rentner auf alle „förderfähigen“ Gemeinden
ausgedehnt wurde, einschließlich derjenigen, die von Erdbeben betroffen sind. Derzeit können Rentner, die
sich in den folgenden Gemeinden niederlassen, von dieser Regelung profitieren:
- Gemeinden in den Regionen Süditaliens (Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, Abruzzen, Molise und Apulien) mit einer Einwohnerzahl von höchstens 20.000 Personen;
- Gemeinden, die vom Erdbeben in Aquila im Jahr 2009 betroffen waren, sowie weitere Orte, die von seismischen Ereignissen betroffen sind;
- Weitere Gemeinden, die von Erdbeben betroffen waren, einschließlich Camerino, Matelica, Tolentino und Norcia, die zuvor aufgrund der Begrenzung auf 3.000 Einwohner von der steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen waren.
Diese optionale Steuerregelung sieht die Anwendung einer Ersatzsteuer anstelle der IRPEF (und der lokalen
Zuschläge) mit einem Steuersatz von 7% vor. Diese Steuer wird auf jede Art von im Ausland erzieltem
Einkommen erhoben und gilt für insgesamt neun Steuerjahre nach der Ausübung der Option.
Das Hauptziel dieser Maßnahme besteht darin, ausländische Rentner insbesondere in Süditalien
anzusiedeln, um die lokale Wirtschaft anzukurbeln und das Gebiet aufzuwerten.
Die Option für das Ersatzsteuersystem wird durch die Einreichung der Steuererklärung für das Steuerjahr
des Wohnsitzwechsels wirksam und gilt ab diesem Jahr.
WICHTIG: Der Nutzen der genannten Vergünstigungen hängt auch von den Bestimmungen der nationalen
Gesetzgebung des Landes ab, in dem das Einkommen erzielt wird, insbesondere im Bereich der Renten.
Daher werden nicht alle im Ausland lebenden Rentner tatsächlich einen Vorteil aus einem Umzug und der
Inanspruchnahme des optionalen Regimes ziehen. Es wird daher empfohlen, diese Möglichkeit im Vergleich
zu den Vorschriften des eigenen Landes zu bewerten und die Unterstützung eines Steuerberaters in
Anspruch zu nehmen.
Weitere Einzelheiten, z. B. zur Durchführung der Option und zur Zahlung der Steuer, finden Sie auf der
Website der italienischen Steuerbehörde:
www.agenziaentrate.gov.it
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