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Kunden mit Einkommen und Wohnsitz im Ausland

Das Verfahren zur Beantragung eines Hypothekendarlehens in Italien


1) Organisation einer Beratung - persönlich oder aus der Ferne - mit einem Experten
Es ist ratsam, auf die Erfahrung eines zugelassenen Brokers mit Fachkenntnissen im Bereich Hypothekendarlehen für internationale Kundschaft zurückzugreifen. Fidea bietet die Möglichkeit, Videogespräche mit erfahrenen Beratern direkt auf Englisch zu organisieren. Die Beratung kann nach Abschluss des auf unserer Website verfügbaren „Machbarkeitstests“ vereinbart werden. Das Videogespräch mit einem Berater ist kostenlos und für den Kunden mit keinerlei Verpflichtung verbunden. Während des Gesprächs kann der Berater prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Immobilienkredit in Italien gegeben sind. Bereits in diesem Stadium können verlässliche Informationen über die Machbarkeit der Finanzierung eingeholt werden. Die Beratung gliedert sich in drei Hauptbereiche: persönliche Angaben, Einkommenssituation sowie Einzelheiten zu dem Projekt, das in Italien realisiert werden soll - einschließlich der Art der Immobilie, deren Erwerb in Erwägung gezogen wird.


2) Machbarkeitsbewertung der Anfrage.
Fällt die vorläufige Einschätzung positiv aus, folgt die Phase der Identifikation des Kunden mittels digitaler Unterschrift der erforderlichen Unternehmensdokumente. Dies ermöglicht Fidea, das Prüfverfahren einzuleiten und das Kreditvermittlungsmandat umzusetzen. Dieses Mandat regelt die Beziehung zwischen Fidea und dem Kunden, insbesondere in Bezug auf die Vergütung für die Vermittlungstätigkeit. Wichtig zu wissen: Die Vergütung an Fidea wird ausschließlich im Falle einer positiven Kreditentscheidung fällig. Bei einer negativen Entscheidung entsteht dem Kunden keinerlei Kostenpflicht. Diese Arbeitsweise wird von internationaler Kundschaft besonders geschätzt, da sie Transparenz und eine starke Ergebnisorientierung gewährleistet.


3) Einrichtung eines privaten Onlinebereichs.
Aus Sicherheitsgründen verzichtet Fidea auf den Versand von Dokumenten per E-Mail. Nach Unterzeichnung des Vermittlungsauftrags richtet Fidea daher einen persönlichen Bereich im firmeneigenen Onlineportal ein, auf den der Kunde mit seinen Zugangsdaten zugreifen kann. In diesem Bereich kann der Kunde die angeforderten Unterlagen eigenständig in die vorgesehenen Felder hochladen - in einem einfachen und intuitiv gestalteten Prozess. Sobald alle Dokumente hochgeladen wurden, kann der Kunde per Klick auf eine Schaltfläche die gesamte Dokumentation automatisch an Fidea übermitteln.


4) Analyse der Unterlagen und Auswahl des Kreditinstituts.
Innerhalb von drei Tagen nach Übermittlung der Unterlagen wird Fidea diese analysieren (pre-qualification feedback) und ein weiteres Gespräch organisieren, um eventuelle Unklarheiten zu klären, fehlende Unterlagen zu ergänzen und die nächsten Schritte zu definieren An diesem Punkt ist Fidea - wenn auch noch nicht endgültig - in der Lage, dem Kunden Informationen zu den Merkmalen des Hypothekenangebots zu geben (Kreditinstitut, beantragter Darlehensbetrag, Laufzeit, Zinssatz, Ratenhöhe und Nebenkosten. Gleichzeitig wird - je nach ausgewählter Bank - festgelegt, ob eine Übersetzung der Unterlagen erforderlich ist. Vorbehaltlich der Möglichkeit für den Kunden, einen Übersetzer seines Vertrauens zu beauftragen, kann Fidea auch professionelle Übersetzer und Dolmetscher mit spezifischer Erfahrung in diesem Bereich empfehlen.


5) Einreichung des Antrags bei der Bank.
Je nach ausgewähltem Kreditinstitut kann der Antrag durch Unterzeichnung des Hypothekenantrags direkt bei der Bank oder durch die Ausfertigung des Angebots außerhalb der Geschäftsräume durch Fidea erfolgen. Die Bearbeitung des Hypothekendarlehens in der Bank erfolgt in zwei Phasen: - Zunächst erfolgt eine Vorabprüfung auf Grundlage des persönlichen Profils des Kunden, seiner Einkünfte, bestehenden Verpflichtungen und seiner Bonität (creditworthiness); - anschließend eine Due- Diligence-Prüfung der zu erwerbenden Immobilie, die von zwei Fachleuten durchgeführt wird: einem von der Bank beauftragten Gutachter sowie einem vom Kunden gewählten Notar.


6) Immobiliengutachten.
Die Bank beauftragt ein spezialisiertes Gutachterunternehmen, das eine Besichtigung der Immobilie organisiert und eine Bewertung erstellt. Das Gutachten muss sowohl den Wert der Immobilie als auch deren baurechtliche und katastertechnische Konformität bestätigen.


7) Genehmigung des Gutachtens.
Sobald die Bank die Einkommensunterlagen geprüft und das Gutachten vorliegt, welches sowohl den Immobilienwert als auch die städtebauliche und katastertechnische Regelmäßigkeit bestätigt, leitet die Bank den Antrag an die zuständige Stelle zur endgültigen Bewertung weiter. Wird das Darlehen genehmigt, muss ein Notar bestimmt werden (in diesem Fall liegt die Wahl des Notars beim Kunden). Der Notar wird der Bank dann den vorläufigen notariellen Bericht übermitteln).


8) Vorläufiger notarieller Bericht und endgültige Darlehensgenehmigung
Wenn der vorläufige notarielle Bericht den Anforderungen entspricht, wird die endgültige Darlehensgenehmigung erteilt, zusammen mit der Übergabe des Europäischen Standardisierten Merkblatts (PIES) sowie des verbindlichen Darlehensangebots. Die endgültige Genehmigung stellt die offizielle Verpflichtung der Bank dar, das Darlehen zu den im PIES angegebenen Bedingungen zu gewähren. Diese Angebot wird vom Kunden durch Unterzeichnung des Dokuments angenommen.


9) Organisation der Beurkundung
Sobald die vorherigen Schritte abgeschlossen sind, folgt die Beurkundung der Kauf- und Darlehensverträge. Der Kaufvertrag wird vom Notar verfasst, der in Absprache mit dem Kunden entscheiden kann, ob der Vertrag nur auf Italienisch oder zweisprachig erstellt wird. Der Darlehensvertrag wird von der Bank in italienischer Sprache zur Verfügung gestellt.
Wenn der Kunde die italienische Sprache nicht beherrscht, kann die Beurkundung der Verträge auf eine der folgenden Weisen erfolgen:

A. Zweisprachige Vertragsausfertigung:
Beide Verträge (Kauf und Darlehen) werden auf Italienisch und in einer vom Kunden verstandenen zweiten Sprache erstellt. Beide Sprachfassungen müssen von den Parteien unterzeichnet werden.

B. Bevollmächtigung eines Vertreters:
Die Verträge werden ausschließlich auf Italienisch erstellt und von einem vom Kunden beauftragten Vertreter unterzeichnet. In diesem Fall werden lediglich die Vollmachten zweisprachig verfasst, damit der Kunde den Vertreter bewusst bevollmächtigt, die Kauf- und Darlehensverträge in seinem Namen und Auftrag zu unterzeichnen. Auf Wunsch kann Fidea in dieser Phase bei der Suche nach einem geeigneten Vertreter und einem qualifizierten Übersetzer (der in der Regel auch als Dolmetscher fungiert) unterstützen.
In der Regel ist es empfehlenswert, dass die Kunden persönlich in Italien anwesend sind - sowohl im Fall der zweisprachigen Vertragserstellung (A) als auch bei der Bevollmächtigung eines Vertreters (B).


Hinweis: Eröffnung eines Girokontos.
Die Bank, die das Darlehen gewährt, kann in der Regel verlangen, dass der Kunde ein Girokonto bei eben diesem Institut eröffnet. Über dieses Konto werden dann die monatlichen oder vierteljährlichen Ratenzahlungen des Darlehens abgewickelt.

Darlehensrechner

Sie können Ihr Darlehen online berechnen, um eine Vorstellung von Ihren monatlichen Ratenzahlungen bei Kauf eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes sowohl als Privatperson als auch als Firma zu bekommen.

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Darlehenskosten und-zinsen in Italien

Alle Informationen zu Kosten und Zinsen für ein italienisches Darlehen, Ersatzsteuer, Bankabfrage, Vermittlungskosten usw.


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Durchführbarkeit

Antworten Sie auf diese einfachen Fragen, um die Durchführbarkeit Ihres Darlehensantrags zu prüfen.


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Durchführbarkeitsstudie